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Kapitalrücklagen bei ausländischen Gesellschaften

Kapitalrücklagen bei ausländischen Gesellschaften

Die Ausschüttung von Kapitaleinlagen ist für in der Schweiz wohnhafte Aktionäre einkommenssteuerfrei. Dies gilt auch für Ausschüttungen durch ausländische Gesellschaften an inländische Aktionäre. Im Gegensatz zu inländischen Gesellschaften kann dabei aber nicht auf die KER-Bestätigung der ESTV abgestellt werden, was zahlreiche Schwierigkeiten mit sich bringt. Floran Ponce legt in seinem Beitrag dar, wie diese gelöst werden können.

Floran Ponce

Avocat, LL.M., expert fiscal diplomé, associé, Lenz & Staehelin, Genève

Erschienen in folgender Publikation:

Kapitalrücklagen bei ausländischen Gesellschaften
Ausgabe
Seite(n)
Dieser Text ist eine nachbearbeitete maschinelle Übersetzung. Der französischsprachige Originalartikel «Les réserves d’apport en capital dans les sociétés étrangères») wurde auf den Seiten 219–236 publiziert.

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