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10/20-Nicht-Banken-Regeln

10/20-Nicht-Banken-Regeln

Kreditverträge werden durch die Aufnahme entsprechender Vertragsbestimmungen regelmässig den 10/20-Nicht-Banken-Regeln unterstellt, um zu verhindern, dass Zinszahlungen der Verrechnungssteuer unterliegen. Stefan Oesterhelt erläutert die reiche hierzu entwickelte Verwaltungspraxis der ESTV und stellt dar, wie die entsprechenden Verträge auszugestalten sind.

Stefan Oesterhelt

Stefan Oesterhelt

Rechtsanwalt, LL.M., dipl. Steuerexperte, Partner, Homburger AG, Zürich

Erschienen in folgender Publikation:

10/20-Nicht-Banken-Regeln
Ausgabe
Seite(n)
358–385

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