3 Natürliche Personen3.8 VERMÖGENSSTEUERKapitalabfindung für künftige Betreuungskosten (StHG; AG)Es entspricht einer mit dem Grundsatz einer Besteuerung des Vermögens nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Art. 127 Abs. 2 BV) übereinstimmenden Auslegung von Art. 13 StHG, die hier zu beurteilende Kapitalleistung für zukünftigen Vermögensschaden mit der Vermögenssteuer zu erfassen. Auch unter den hier gegebenen Umständen ist ein…
