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Steuer Revue

Fachartikel aus der Ausgabe 12/2019

Sind Schweizer Unternehmen zur Einführung eines Tax Compliance Management Systems verpflichtet?

Um das materielle Steuerrecht anwenden zu können, muss die Steuerverwaltung zeitgerecht über die dazu erforderlichen Informationen verfügen. Da es sich dabei in der Regel um Tatsachen handelt, die nur der steuerpflichtigen Person bekannt sind, ist diese verpflichtet, die steuererheblichen Tatsachen der zuständigen Steuerbehörde fristgerecht offenzulegen. Sie muss nämlich – im gemischten Veranlagungsverfahren – alles tun, um eine vollständige und korrekte Veranlagung zu ermöglichen.1…
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Blickpunkt Bundeshaus 4-2019

Herbstsession 2019 der eidgenössischen Räte: Das Parlament will die Kinderabzüge bei der direkten Bundessteuer erhöhen. Der Ständerat weist die Vorlage des Bundesrates zur Abschaffung der «Heiratsstrafe» zurück. Der Nationalrat will den AIA auf weitere Länder ausdehnen.
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Einkommensteuerrechtliche Planungen vor dem Wegzug und Zuzug von natürlichen Personen zwischen Deutschland und der Schweiz

Der Umzug aus Deutschland in die Schweiz und umgekehrt ist aufgrund des (noch) bestehenden Freizügigkeitsabkommens zwischen der EU und der Schweizerischen Eidgenossenschaft relativ unproblematisch möglich. Steuerlich hat ein solcher Umzug aber Implikationen, die ohne genaue Planungen und Überlegungen schnell zum Albtraum werden können. Während die Schweiz mit dem Wegzug ihrer Steuerpflichtigen, wenn es sich um natürliche Personen handelt, pragmatisch umgeht und dem Umzug in das Ausland…
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Dénonciation spontanée : conditions formelles ; principe de périodicité ; quotité de l’amende (LIFD ; LHID ; VS)

11 Droit pénal fiscal Dénonciation spontanée : conditions formelles ; principe de périodicité ; quotité de l’amende (LIFD ; LHID ; VS) Il est rappelé que le principe de périodicité défend à l’entreprise assujettie à l’impôt sur le bénéfice net de compenser entre eux, à son bon vouloir, les résultats des différentes périodes de calcul. Sur le vu de ces éléments, la perte financière occasionnée par l’absence de déclaration des montants en cause doit être…
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Kapitalabfindung für künftige Betreuungskosten (StHG; AG)

3 Natürliche Personen 3.8 VERMÖGENSSTEUER Kapitalabfindung für künftige Betreuungskosten (StHG; AG) Es entspricht einer mit dem Grundsatz einer Besteuerung des Vermögens nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Art. 127 Abs. 2 BV) übereinstimmenden Auslegung von Art. 13 StHG, die hier zu beurteilende Kapitalleistung für zukünftigen Vermögensschaden mit der Vermögenssteuer zu erfassen. Auch unter den hier gegebenen Umständen ist ein Vermögenswert immer dann anzunehmen, wenn die…
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Rachat par un indépendant suite à un divorce, suivi d’un retrait de capital ; maintien de la prévoyance ; retrait du capital aux fins d’investissement dans l’entreprise ; évasion fiscale (LIFD ; LHID ; LPP ; GE)

3 Personnes physiques 3.6 DÉDUCTIONS / FRAIS D’ACQUISITION DU REVENU Rachat par un indépendant suite à un divorce, suivi d’un retrait de capital ; maintien de la prévoyance ; retrait du capital aux fins d’investissement dans l’entreprise ; évasion fiscale (LIFD ; LHID ; LPP ; GE) Le recourant, après le prononcé de son divorce en février 2004, a versé le 9 mai 2005 un montant de CHF 2 400 000.– à titre de rachat à sa fondation de prévoyance complémentaire. Ce rachat…
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Transparente Behandlung einer Zahnarzt-AG? (StHG; ZH; SH)

3 Natürliche Personen 3.1 EINKOMMEN AUS TÄTIGKEIT Transparente Behandlung einer Zahnarzt-AG? (StHG; ZH; SH) In erster Linie wirft die vorliegende Angelegenheit die Frage auf, ob die Gesellschaft mangels kantonaler, gesundheitsrechtlicher Institutsbewilligung steuerrechtlich transparent zu behandeln sei. Bei der Beurteilung des steuerrechtlichen Verhältnisses zwischen dem Aktionär und seiner Aktiengesellschaft ist praxisgemäss vom Grundsatz der Gestaltungsfreiheit der steuerpflichtigen…
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Verwirkung des Besteuerungsrechts; Verwirkung des Beschwerderechts (StHG; ZH; AR)

2 Steuerpflicht 2.2 INTERKANTONAL Verwirkung des Besteuerungsrechts;Verwirkung des Beschwerderechts(StHG; ZH; AR) Für die Verwirkung des Besteuerungsrechts eines Kantons kommt keine absolute Verwirkungsfrist zum Tragen, nach deren Ablauf die Geltendmachung des Besteuerungsanspruchs selbst bei Unkenntnis ausgeschlossen wäre. Für den Beginn des Fristenlaufs ist vielmehr erforderlich, dass der anspruchsberechtigte Kanton die für die Steuerpflicht massgebenden Tatsachen kennt oder zumindest…
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Beweislast; Beweiswürdigung (StHG; BL; SZ)

2 Steuerpflicht 2.2 INTERKANTONAL Beweislast; Beweiswürdigung(StHG; BL; SZ) Bei der Bestimmung des steuerrechtlichen Wohnsitzes handelt es sich um eine Rechtsfrage. Für die Begründung eines neuen Wohnsitzes müssen zwei Merkmale erfüllt sein: Ein objektives äusseres, der Aufenthalt, sowie ein subjektives inneres, die Absicht dauernden Verbleibens. Nach der Rechtsprechung kommt es auch diesbezüglich nicht auf den inneren Willen, sondern darauf an, welche Absicht objektiv erkennbar ist. Die…
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