Entscheidübersicht 3-2020
Zusammenfassungen steuerrechtlicher Entscheide des Bundesgerichts und weiterer Instanzen in der praktischen Übersicht (3. Übersicht 2020).
Zusammenfassungen steuerrechtlicher Entscheide des Bundesgerichts und weiterer Instanzen in der praktischen Übersicht (3. Übersicht 2020).
Die erforderliche Gewinnstrebigkeit setzt sich aus der generellen Gewinngeeignetheit des Vorgehens (objektives Element) und der individuellen Gewinnerzielungsabsicht der betreffenden Person (subjektives Element) zusammen. Abgesehen von Aktivitäten, die von vornherein offensichtlich ungeeignet sind, einen Gewinn zu generieren, wird die Anerkennung als selbständige Erwerbstätigkeit in der Regel erst dann verweigert, wenn aufgrund der Beobachtung einer Tätigkeit über…
C’est sans arbitraire que l’autorité précédente a jugé que les faits à sa disposition ne permettaient pas d’admettre l’existence d’une donation. Certes, les recourants ont produit un contrat de donation. Toutefois, ce contrat, qui est rédigé en azéri et en anglais, est soumis au droit azerbaïdjanais, si bien qu’on ne saurait d’emblée faire référence à la notion de…
Die harmonisierungsrechtliche Koordination lässt keine Schnittmenge zwischen werterhaltenden und wertvermehrenden Kosten zu. Im Ergebnis müssen die Aufwendungen im Zusammenhang mit Grundstücken ‒ soweit es sich nicht um Lebenshaltungskosten handelt, die als solche von vornherein nicht abzugsfähig sind ‒ unter dem einen oder anderen Titel zum Abzug zugelassen werden. Lagen nach dem Recht der betreffenden Steuerperiode Unterhaltskosten vor, wurde der Abzug aus…
Die Massgeblichkeit des Wohnsitzes am Ende der Steuerperiode oder der Steuerpflicht erfasste im Anwendungsbereich von Art. 216 Abs. 1 DBG 1990 namentlich auch die Kapitalleistungen aus Vorsorge. Der örtlich zuständige Kanton ist im Sinne eines «Pflichtrechts» ebenso verpflichtet wie berechtigt, die Veranlagung und später den Bezug der direkten Bundessteuer vorzunehmen. Wird ein anderer als der zuständige Kanton tätig, so fehlt diesem die von der…
Tarolli Schmidt/Villard/Bienz/Jaussi (Hrsg.): Kommentar zum Basler Steuergesetz. Rezension von Stefan Oesterhelt.
Geschätzte Leserin, geschätzter LeserAngesichts der Coronakrise, die in unterschiedlicher Ausprägung alle Staaten rund um den Globus erfasst hat, ist die Wirtschaftsleistung weltweit stark zurückgegangen. In Deutschland hat der Koalitionsausschuss verschiedene Massnahmen für das zweite Halbjahr 2020 beschlossen, um insbesondere den privaten Konsum anzukurbeln: Zur Stärkung der Binnennachfrage wurde für alle Lieferungen und Leistungen im Zeitraum vom…
Als liquiditätsschonende Massnahme für Unternehmen angesichts der Corona-Krise soll in Deutschland die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer nach hinten verschoben werden. Harksens Beitrag gibt einen umfassenden Überblick über diese Neuregelung per 1. Januar 2021 und vergleicht sie mit der teilweise weitergehenden Rechtslage in den anderen EU-Mitgliedstaaten.
Nicht nur Frachtführer sollen sich mit Fragen der Haftung nach dem Übereinkommen in internationalen Strassengüterverkehr auseinandersetzen, sondern auch Unternehmen, die den CMR-Frachtbrief als Belegnachweis im Umsatzsteuerrecht verwenden. Die Abhandlung von Vorpeil stellt die Grundzüge und Regelungen der Haftung beim grenzüberschreitenden Warenverkehr dar und nimmt dabei die Bedeutung des CMR-Frachtbriefs in den Fokus.
Nachdem in der vergangenen Ausgabe der zollrechtliche Ausführerbgriff nach UZK thematisiert worden war, zeigen Lena Waldhecker und Jonathan Esser im zweiten Teil ihrer Abhandlung die rechtlichen Anforderungen hinsichtlich der Bestimmung des aussenwirtschaftsrechtlichen Ausführers auf.
Im dritten und letzten Teil seiner Abhandlung legt Labaume die Bedeutung der Geschäftsluftfahrt als Wirtschaftsfaktor in der Schweiz dar und argumentiert die Wichtigkeit einer rechtssicheren und praktikablen Handhabung des Übereinkommens von Istanbul über die vorübergehende Verwendung für die überwiegend im Ausland stationierten Luftfahrzeuge.
Urteil des Bundesgerichts 2C_219/2019 vom 27. April 2020Nach der publizierten Verwaltungspraxis der EZV (Richtlinie 69-08) ist für die rechtmässige Inanspruchnahme des Verlagerungsverfahrens die wirtschaftliche Verfügungsmacht vorauszusetzen. Dieses Kriterium stellt eine überzeugende Konkretisierung der gesetzlichen Bestimmungen dar. Falls im Rahmen der Einfuhrsteuerdeklaration als Importeur eine Person bezeichnet wird, die faktisch wirtschaftlich gar nicht…