Liebe Leserinnen und LeserGemäss Art. 33 Absatz 1 Bst. a DBG können die privaten Schuldzinsen im Umfang des nach Art. 20 und 21 DBG steuerbaren Vermögensertrages und weiterer CHF 50 000.– abgezogen werden, soweit die Schuldzinsen nicht zu den Anlagekosten gehören. Zur Berechnung der maximal abziehbaren privaten Schuldzinsen wird jeweils der Vermögensertrag nach Berücksichtigung der Teilbesteuerung von Erträgen aus qualifizierenden Beteiligungen im…
Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses prämiert die Schweizerische Vereinigung für Steuerrecht (IFA Swiss Branch) jährlich die drei besten Masterarbeiten.
Mauro Rezzonico fasst den Kommentar 2025 der Schweizerischen Steuerkonferenz zum Kreisschreiben Nr. 28 (Wegleitung zur Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert für die Vermögenssteuer) zusammen.
Die Neuerungen in der Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises für das Jahr 2026 sollten nicht erst Ende 2026 beachtet werden. Einige Änderungen sind bereits ab Januar 2026 für die HR-/Payroll-Prozesse relevant. Je nach Situation (Versprechen in Verträgen und Reglementen) müssen die Mitarbeitenden entsprechend informiert werden.