Liebe Leserinnen und LeserGemäss Art. 33 Absatz 1 Bst. a DBG können die privaten Schuldzinsen im Umfang des nach Art. 20 und 21 DBG steuerbaren Vermögensertrages und weiterer CHF 50 000.– abgezogen werden, soweit die Schuldzinsen nicht zu den Anlagekosten gehören. Zur Berechnung der maximal abziehbaren privaten Schuldzinsen wird jeweils der Vermögensertrag nach Berücksichtigung der Teilbesteuerung von Erträgen aus qualifizierenden Beteiligungen im…
Mauro Rezzonico fasst den Kommentar 2024 der Schweizerischen Steuerkonferenz zum Kreisschreiben Nr. 28 (Wegleitung zur Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert für die Vermögenssteuer) zusammen.
Die Neuerungen der Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises 2025 können bis auf eine Anpassung bereits für die Lohnausweise 2024 verwendet werden. Es handelt sich dabei um Präzisierungen.
Die Arbeitsgruppe Vorsorge der SSK behandelt im Werk Vorsorge und Steuern Fragen der beruflichen Vorsorge sowie der individuellen Selbstvorsorge. Sirgit Meier erläutert die jüngsten Aktualisierungen des Werks.