Zum Inhalt springen

Objektbezogener Schuldzinsenabzug bei Abschaffung Eigenmietwert?

Liebe Leserinnen und Leser Gemäss Art. 33 Absatz 1 Bst. a DBG können die privaten Schuldzinsen im Umfang des nach Art. 20 und 21 DBG steuerbaren Vermögensertrages und weiterer CHF 50 000.– abgezogen werden, soweit die Schuldzinsen nicht zu den Anlagekosten gehören. Zur Berechnung der maximal abziehbaren privaten Schuldzinsen wird jeweils der Vermögensertrag nach Berücksichtigung der Teilbesteuerung von Erträgen aus qualifizierenden Beteiligungen im Privatvermögen herangezogen. Im…

Lesen Sie weiter …

Dieser Artikel ist unseren Abonnentinnen und Abonnenten vorbehalten. Erhalten Sie vollen Zugriff auf diesen und alle weiteren Artikel:

Haben Sie schon ein Konto? Login

Zugang zu diesem Fachartikel erhalten Sie mit einem Abonnement des Fachmoduls «Steuer Revue».