Ob eine aufschiebende (Art. 151 ff. OR) oder doch eine auflösende Bedingung (Art. 154 OR) vorliegt, ist oft nicht auf den ersten Blick erkennbar und ruft nach der Auslegung des Vertrags. Die Vertragsauslegung nach dem Vertrauensgrundsatz ist eine Rechtsfrage, die vom Bundesgericht bei bundesrechtlichen Verträgen frei geprüft wird. Bis zum Entscheid über eine Resolutivbedingung herrscht ein Schwebezustand, genau gleich wie im Fall der Suspensivbedingung. Das Steuerrecht hat diesem…