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Zehn Jahre straflose Selbstanzeige – eine Bestandesaufnahme

Die Einführung der straflosen Selbstanzeige per 1. Januar 2010 war nicht unumstritten. In quantitativer Hinsicht kann sie als Erfolgsstory bezeichnet werden, wurde doch der öffentlichen Hand durch die offengelegten Steuerfaktoren auch erhebliches Steuersubstrat zugeführt. Der vorliegende Beitrag von Olivier Margraf fokussiert auf verfahrensrechtliche Fragestellungen, die zum Teil gelöst sind, aber teilweise auch weiterhin einer höchstrichterlichen Klärung harren.

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