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Vermietung einer Liegenschaft zu einem Vorzugszins an die Aktiengesellschaft des Ehemannes (DBG; StHG; ZH)

Mit dem abgaberechtlichen Legalitätsprinzip verbindet der Verfassungsgeber die Absicht, dass den rechtsanwendenden Behörden kein übermässiger Spielraum verbleiben und auch sichergestellt sein soll, dass die möglichen Abgabepflichten absehbar und rechtsgleich sind. Dem Aspekt der Vorhersehbarkeit kommt naheliegenderweise dann besondere Bedeutung zu, wenn Einkünfte besteuert werden sollen, die pagatorisch nicht geflossen sind.

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