Bei einem Finanzierungsleasing sind bilanziell sowohl das Leasingobjekt als auch eine den zukünftigen Leasingzahlungen entsprechende Verbindlichkeit zu erfassen. Angesetzt wird dabei der niedrigere Betrag aus Anschaffungs- bzw. Netto-Marktwert des Leasingguts und des Barwerts der zukünftigen Leasingzahlungen. Kosten, die bei Vertragsabschluss entstehen und durch die der Wert des Leasingguts nicht erhöht wird, dürfen nicht aktiviert werden. Eine Verbuchung von Zinsaufwendungen bei einem…