1 EinleitungDie Nichtigkeit von behördlichen und gerichtlichen Anordnungen im Einzelfall1 ist ein verwaltungsrechtlicher Dauerbrenner. Aus dem Meer an in- und ausländischen Abhandlungen, die sich ihr über die Jahrzehnte gewidmet haben, ragt aus schweizerischer Sicht auch noch acht Jahrzehnte nach ihrem Erscheinen die Habilitationsschrift von MAX IMBODEN von 1944 hervor.2 IMBODENS pragmatischer Ansatz, der auf die praktischen Implikationen…
Die Praxis zur Würdigung der jeweiligen Pflichten der Steuerbehörden und der Steuerzahlenden ist im Kanton Zürich aufgrund der sehr hohen jährlichen Anzahl von Veranlagungen streng. Hösli/Grossmann zeigen auf, unter welchen klar umschriebenen gesetzlichen Voraussetzungen rechtskräftig festgesetzte Steuern zugunsten oder zulasten der steuerpflichtigen Person in Nachsteuerfahren korrigiert werden dürfen.
Während das Bundesgericht sich in den letzten Jahrzehnten in seinen Leiturteilen nur selten mit der Nichtigkeit von behördlichen und gerichtlichen Anordnungen beschäftigt und noch viel seltener die Nichtigkeit eines Entscheids festgestellt hat, sind im letzten Jahr gerade im Steuerrecht einige Leiturteile zur Nichtigkeit dazugekommen. Seiler umreisst das umstrittene Konzept sowohl von theoretischer Seite als auch mit praktischen Beispielen.
Ausgehend von einschlägigen strafrechtlichen Grundsätzen und Begriffen stellt Pierre-Marie Glauser für die verschiedenen Steuerarten und Veranlagungssysteme die zum Teil unterschiedlichen Teilnahmeformen im Zusammenhang mit der Steuerhinterziehung dar und gibt einen Überblick der strafrechtlichen Risiken, denen Steuerbevollmächtigte im Rahmen ihrer Tätigkeit für ihre Kunden ausgesetzt sind.