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Rezension: Kommentar zum Zürcher Steuergesetz

Rezension: Kommentar zum Zürcher Steuergesetz

Richner/Frei/Kaufmann/Rohner: Kommentar zum Zürcher Steuergesetz. Rezension von Stefan Oesterhelt

Stefan Oesterhelt

Stefan Oesterhelt

Rechtsanwalt, LL.M., dipl. Steuerexperte, Partner, Homburger AG, Zürich

Erschienen in folgender Publikation:

Rezension: Kommentar zum Zürcher Steuergesetz
Ausgabe
Seite(n)
260-261

Felix Richner / Walter Frei / Stefan Kaufmann / Tobias F. Rohner

Kommentar zum Zürcher Steuergesetz

2021 (4. Aufl.), 2112 Seiten
CHF 448.–
Verlag Zürcher Steuerrecht
Zürich

Das Buch ist bestellbar bei www.cosmosverlag.ch

Der Bedarf nach Kommentaren zu kantonalen Steuergesetzen kann aufgrund der durch das StHG bewirkten Steuerharmonisierung durchaus in Frage gestellt werden. Im Falle des Kommentars zum Zürcher Steuergesetz, der mittlerweile bereits in 4. Auflage erscheint, rechtfertigt sich ein solches Werk indes nicht nur aufgrund der Grösse und wirtschaftlichen Bedeutung des betroffenen Kantons, sondern auch durch die besondere Stellung dieses Kommentars. Der erstmals im Jahr 1999 (damals von Felix Richner, Walter Frei und Stefan Kaufmann verfasste) aufgelegte «Kommentar zum harmonisierten Zürcher Steuergesetz» war der erste umfassende Kommentar zu einem kantonalen Steuergesetz in der StHG-Ära. Entsprechend entfaltete er Strahlkraft weiter über den Kanton Zürich hinaus. Dies mag die Autoren dazu inspiriert haben, auch einen «Handkommentar zum DBG» herauszugeben, der auf dem Kommentar zum Zürcher Steuergesetz basiert.

Seit der 2006 erschienenen 2. Auflage hat Hans Ulrich Meuter, der ehemalige Chef der Division Dienstleistungen des Kantonalen Steueramtes Zürich, das Autorenteam verstärkt und dabei regelmässig die Sichtweise des kantonalen Steueramtes eingebracht. Das hat das Werk zusätzlich bereichert. Leider war es ihm nicht mehr vergönnt, auch an der 4. Auflage mitwirken zu können. Seine Nachfolge hat Tobias Rohner, Steuerberater in der Kanzlei Baker & McKenzie, angetreten. Somit ist der Kommentar wieder fest in Beraterhand.

Eine Neuauflage des 2013 in 3. Auflage erschienenen Kommentars war nicht zuletzt aufgrund der zahlreichen seither erfolgten Reformen geboten. An erster Stelle ist dabei die am 1. Januar 2020 aufgrund der STAF in Kraft getretene Gesetzesnovelle zu nennen. Nachdem die STAF-Bestimmungen bereits in zahlreichen Aufsätzen und Spezialpublikationen eingehend kommentiert worden sind, liegt nun erstmals ein Kommentar zu einem kantonalen Steuergesetz vor, welcher sich der neuen Bestimmungen gesamtheitlich annimmt. Die Kommentierung dieser Bestimmungen ist teilweise relativ knapp ausgefallen, was auch damit zusammenhängen dürfte, dass die Praxis des Steueramtes Zürich zur STAF noch nicht in allen Fragen gefestigt ist.

Doch auch sonst gab es seit 2013 zahlreiche weitere Gesetzesänderungen, welche einzuarbeiten waren. Besonders hervorzuheben ist die am 1. Januar 2021 in Kraft getretene grosse Quellensteuerreform, welche ebenfalls bereits berücksichtigt wurde. Der im Frühling 2021 erschienene Kommentar ist somit ohne jeden Zweifel am Puls der Zeit.

Einen besonderen Stellenwert im Kommentar zum Zürcher Steuergesetz geniesst seit jeher die sehr eingehende Kommentierung der Bestimmungen zur Grundstückgewinnsteuer, welche lange Zeit eine Art Monopolstellung in der Literatur zur Grundstückgewinnsteuer einnahm – erst seit Kurzem gibt es mit dem von Martin Zweifel, Silvia Hunziker, Olivier Margraf und Stefan Oesterhelt verfassten «Schweizerischen Grundstückgewinnsteuerrecht» eine Darstellung der Grundstückgewinnsteuern auf gesamtschweizerischer Ebene. Das macht die Kommentierung der Grundstückgewinnsteuer im Kommentar zum Zürcher Steuergesetz aber keineswegs entbehrlich, im Gegenteil: Sie zeichnet sich – wie bisher – insbesondere durch eine akribische Aufarbeitung der einschlägigen Rechtsprechung des Zürcher Verwaltungsgerichts aus.

Wie bereits in der 3. Auflage des «Handkommentars zum DBG» sind nun auch in der 4. Auflage des Kommentars zum Zürcher Steuergesetz die Hinweise auf Rechtsprechung und Literatur von Klammerbemerkungen in Fussnoten umgewandelt worden. Dies trägt der besseren Lesbarkeit vor allem dort zu, wo besonders viele Rechtsprechungs­hinweise angebracht wurden.

Während im Handkommentar zum DBG bei den Hinweisen auf die von Martin Zweifel und Michael Beusch herausgegebene Reihe «Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht» jeweils die spezifischen Autoren genannt werden, begnügt sich die 4. Auflage des Kommentars zum Zürcher Steuergesetz mit dem allgemeinen Hinweis ‹KSS DBG› bzw. ‹KSS StHG›. Dies ist für eine Publikation mit dem Anspruch des vorliegenden Werkes nicht nur ungewöhnlich, sondern auch der Benutzerfreundlichkeit nicht besonders zuträglich. Es bleibt daher zu hoffen, dass jedenfalls in der 4. Auflage des Handkommentars zum DBG die bisherige Zitierweise beibehalten wird.

Während die Rechtsprechung relativ breit aufgearbeitet wurde, sind die Hinweise auf (aktuelle) weiterführende Literatur bzw. zu divergierenden Auffassungen weniger umfassend und teilweise sogar etwas zufälliger Natur. In einem Kommentar, der sich an vielen Stellen aus Platzgründen mit einer knappen Darstellung begnügen muss, würde man dem Leser mit Hinweisen auf weiterführende Literatur sicherlich einen Dienst erweisen.

Auch wenn hier teilweise kritische Töne geäussert werden, soll die Qualität des Kommentars zum Zürcher Steuergesetz aber keineswegs in Frage gestellt werden. Insgesamt überzeugt das Werk nämlich auch in 4. Auflage durch den stringenten Aufbau, die schnörkellose Sprache und die übersichtliche Gestaltung. Dabei darf auch nicht ausser Acht gelassen werden, dass das rund 2600 Seiten zählende Werk nicht von einem breiten Autorenkollektiv, sondern lediglich von einem Autorenquartett verfasst wurde. Somit kann der Rezensent den Autoren nur zu diesem beeindruckenden Werk gratulieren.

Stefan Oesterhelt, Rechtsanwalt, LL. M., dipl. Steuerexperte, Homburger