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Müssen Ermessensfehler bei Transfer Pricing zur Bestrafung führen?

Müssen Ermessensfehler bei Transfer Pricing zur Bestrafung führen?

Wenn die Behörden eine verdeckte Gewinnausschüttung feststellen, zwischen verdeckten Gewinnausschüttungen in Verletzung des Handelsrechts und solchen in Verletzung des “dealing at arm’s length”-Prinzips zu unterscheiden: Während die erste Kategorie ausgehend vom Massgeblichkeitsprinzip eine Bilanzberichtigung zur Folge hat, betrifft die zweite Kategorie Fälle, in denen der Drittvergleichsgrundsatz nicht eingehalten ist, ohne dass aber die Buchhaltung offenkundig falsch und damit das…

Keita Mutombo

Rechtsanwalt, Associate, Python & Peter, Genf

Etienne von Streng

Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte, Partner, Python & Peter, Genf und Lausanne

Erschienen in folgender Publikation:

Müssen Ermessensfehler bei Transfer Pricing zur Bestrafung führen?
Ausgabe
Seite(n)
480-491

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