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IFA Masterawards 2025

IFA Masterawards 2025

Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses prämiert die Schweizerische Vereinigung für Steuerrecht (IFA Swiss Branch) jährlich die drei besten Masterarbeiten.

Erschienen in folgender Publikation:

IFA Masterawards 2025
Ausgabe
Seite(n)
592–593

Herzliche Gratulation!

IFA-Preisträger: Elina Margadant, Alicia Friesecke, Nico Angehrn (v. l. n. r.)

Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im schwei­zerischen nationalen und internationalen Steuerrecht: Vor diesem Hintergrund prämiert die Schweizerische Vereinigung für Steuerrecht (IFA Schweiz) grundsätzlich jährlich die drei besten Masterarbeiten, die im Rahmen eines juristischen oder ökonomischen Grundstudiums an einer Schweizer Universität zu einem steuer- oder finanzrechtlichen Thema eingereicht werden.

Prämiert wurden diesmal folgende Arbeiten: Auf Platz 3 findet sich die Masterarbeit von Elina Margadant, «Das Beweisverwertungsverbot im MWST-Strafverfahren». Sie wurde an der Universität St. Gallen eingereicht und untersucht das Spannungsverhältnis bei der Beweiswürdigung zwischen dem Steuerfestssetzungsverfahren und dem Steuerstrafverfahren; ein Thema, das auch Franz Kafka gefallen hätte, da das Verfahren manchmal ein bisschen absurd und somit kafkaesk ist. Obwohl die Problematik grosse praktische Relevanz hat, wird sie nur relativ selten wissenschaftlich untersucht.

Die von Alicia Friesecke an der Universität Zürich eingereichte Masterarbeit trägt den Titel «Das FZA zwischen der Schweiz und der EU aus steuerrechtlicher Sicht». Sie dachten, alle Diskriminierungen gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung von in der Schweiz ansässigen Personen und Personen, die von der Freizügigkeit profitieren, seien beseitigt? Diese sehr interessante Arbeit zeigt, dass es trotz der Quellensteuerreform immer noch Diskriminierungen gibt.

Der erste Preis geht an Nico Angehrn für seine an der Universität St. Gallen einge­reichte Arbeit zum Thema «Steuerfreie Rückzahlung verdeckter Kapitaleinlagereserven – Eine steuerrechtliche Würdigung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung in BGE 149 II 158 unter besonderer Berücksichtigung des Verrechnungssteuerrechts». Die Arbeit analysiert Art. 5 Abs. 1bis VStG und kommt zum Schluss, dass die dort aufgestellten Voraussetzungen (Verbuchung auf einem gesonderten Konto, Meldepflicht) hauptsächlich verfahrensrechtlicher Natur sind. Daher sollte die verrechnungssteuerfreie Rückzahlung verdeckter Kapitaleinlagen möglich sein, solange die Nachvollziehbarkeit und Kontrolle durch die ESTV gewährleistet ist. Das Bundesgericht hat im seither ergangenen Urteil vom 21. März 2025 (9C_690/2023) allerdings gegenteilig entschieden.

Die prämierten Arbeiten sind auf der Webseite der IFA Switzerland (www.ifa-switzerland.ch) elektronisch abrufbar.