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Gesetzliche Regelung der Eigenmietwertbestimmung (StHG; BL)

Der Beschwerdeführer 1 ist als Mieter von der angefochtenen Bestimmung zur Festlegung des steuerbaren Eigenmietwerts nicht direkt betroffen. Er ist jedoch im Sinne von Art. 89 Abs. 1 lit. b und lit. c BGG dazu legitimiert, im Rahmen der abstrakten Normenkontrolle eine unzulässige Begünstigung von Eigentümern selbst bewohnter Liegenschaften geltend zu machen. Dasselbe gilt für den Beschwerdeführer 2, der als juristische Person konstituiert ist und nach seinen Statuten die Wahrung der…

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