10 Verfahrensrecht Ermessensveranlagung; Veranlagungsmethode; Anforderungen an Unrichtigkeitsbeweis (DBG; StHG; SO) Art. 130 Abs. 2 Satz 1 DBG schreibt für die Vornahme der Ermessensveranlagung keine bestimmte Methodik vor. Die gemischte Methode, die einerseits auf einer Vermögensrechnung und anderseits auf dem mutmasslichen Privataufwand beruht, bildet direktsteuerlich eine verlässliche und weit verbreitete Methode. Es ist – anders als im Fall der ordentlichen Veranlagungsverfügung…