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Beschränkte Steuerpflicht von Teilhabern einer Personengesellschaft

Beschränkte Steuerpflicht von Teilhabern einer Personengesellschaft

Eine im inländischen Handelsregister eingetragene Personengesellschaft ist auch dann ein Geschäftsbetrieb i. S. v. Art. 4 Abs. 1 lit. a DBG, wenn sie in der Schweiz keine festen Geschäftseinrichtungen unterhält und keine Geschäftstätigkeit ausübt. Das Genfer Ruling von 1985 ist mit Inkrafttreten des DBG als Steuerabkommen nichtig geworden und kann daher nicht angerufen werden.

Stefan Oesterhelt

Stefan Oesterhelt

Rechtsanwalt, LL.M., dipl. Steuerexperte, Homburger AG, Zürich

Erschienen in folgender Publikation:

Beschränkte Steuerpflicht von Teilhabern einer Personengesellschaft
Ausgabe
Seite(n)
84-88

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