Der Einbau eines Schwimmbads ist eine Luxusausgabe. Grundsätzlich ist daher der Aufwand, der notwendig wird, um ein Schwimmbad behindertengerecht zu erstellen, ebenfalls eine Luxusausgabe. Allenfalls abziehbare Kosten könnten sich lediglich in Ausnahmefällen ergeben, wenn das Schwimmbad therapeutisch unabdingbar und – kumulativ dazu – der Besuch eines externen Schwimmbads gänzlich unzumutbar ist. Die steuerlich abziehbaren Kosten eines hauseigenen Schwimmbads haben sich im Falle der…