Lesen Sie weiter …
Dieser Artikel ist unseren Abonnentinnen und Abonnenten vorbehalten. Erhalten Sie vollen Zugriff auf diesen und alle weiteren Artikel:
Haben Sie schon ein Konto? Login
Zugang zu diesem Fachartikel erhalten Sie mit einem Abonnement des Fachmoduls «Steuer Revue».
Lesen Sie ausserdem
Verjährung nach Art. 11/12 VStrR
Die Verjährungsregelung nach VStrR ist bedeutsam, weil die Frist länger ist als bei der Verjährung der Steuerforderung in den Spezialgesetzen, und weist trotz der Gesetzesnovelle seit Juli 2024 noch Untiefen auf, denen Oesterhelt/Fracheboud nachgehen, – besonders zum Beginn der Verjährungsfrist des Anspruchs zur Erhebung der Verrechnungssteuer; fraglich ist aber z. B. auch der Effekt der verlängerten Verfolgungsverjährungsfrist für den Abgabebetrug auf die Verjährung von Abgabeforderungen.
Bestimmung des Zustellungszeitpunkts im Steuerverfahren
An den rechtlich relevanten Zustellungszeitpunkt einer Verfügung knüpft sich im Steuerverfahren der Beginn der Rechtsmittelfrist. Seiner korrekten Bestimmung kommt überragende Bedeutung zu, da oft erhebliche finanzielle Interessen im Spiel sind. Gassmann klärt mit Fokus auf das öffentliche Verfahrensrecht über die im Rahmen der hoheitlichen Anordnung festgesetzten Rechte und Pflichten sowie über Fallstricke auf, die mit einem Fristversäumis einhergehen.
Verdeckte Gewinnausschüttungen bei Gesellschaft und Empfänger
Kapitalgesellschaften und ihre Beteiligungsinhaber gelten als eigenständige Rechtspersönlichkeiten und Steuersubjekte. Indes sind sie insofern miteinander verbunden, als sie regelmässig in einem gegenseitigen Leistungsaustausch stehen; bei ihrer Veranlagung ist daher die jeweils andere Ebene in die steuerliche Beurteilung einzubeziehen. Olivier Margraf beleuchtet entlang der verdeckten Gewinnausschüttungen Fragestellungen auf dem Gebiet der direkten Steuern und rundet seine Analyse mit…