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Ne bis in idem und nemo tenetur im Steuerstrafrecht – 2. Teil

Praxis des EGMR und ihre Auswirkungen auf die Schweiz I Einleitung Der Grundsatz nemo tenetur se ipsum prodere vel accu­sare (nachfolgend verkürzt als nemo tenetur bezeichnet) stellt einen Teilgehalt der Fairnessgarantien im Strafrecht dar. Er stellt staatliche Organe in Fällen von Parallelverfahren vor beträchtliche Herausforderungen. Dieser Beitrag folgt auf einen ersten Artikel, der sich dem Grundsatz ne bis in idem gewidmet hat.1 Während im ersten Artikel die einzelnen Elemente…

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