Schwankungsreserven nach Art. 960b OR
Handelsrechtlich gebildete Schwankungsreserven galten im Rahmen der üblichen Kursschwankungen als geschäftsmässig begründet, bis das Bundesgericht diese Praxis im Februar offiziell verworfen hat. Vor diesem Hintergrund rollen Duss/Engstler die Frage nach der handels- und steuerbilanziellen Behandlung der Schwankungsreserve erneut auf und ordnen sie in das Steuerbilanzrecht ein.