Kreisschreiben Nr. 45 der eidgenössischen SteuerverwaltungAm 12. Juni 2019 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) das Kreisschreiben 45 (KS 45) publiziert. Damit hat sie nach der von der Bundesversammlung am 16. Dezember 2016 verabschiedeten Gesetzesrevision1 und der Quellensteuerverordnung2 von 2018 den dritten Akt der umfassenden Quellensteuerrevision vollzogen. Das 69 Seiten starke Dokument stellt in vielen Bereichen für die Kantone und die ESTV verbindliche…
Als Besonderheit sind im Steuerrecht auch Steuerspezialisten als Vertreter in Rechtsmittelverfahren zugelassen. Dass diese gewöhnlich eher beratend und weniger forensisch tätig sind, nimmt Markus Berger zum Anlass, gestützt auf seine langjährige Erfahrung als Richter in verschiedenen Instanzen, auf einige Eigenheiten von Rechtsmittelverfahren, insbesondere auf einige «Fallstricke», aufmerksam zu machen.
Im Zentrum der grundlegenden Überarbeitung des KS 18 der ESTV stand die Umsetzung der Motion Ettlin; neu können seit 2025 entstandene Beitragslücken in der gebundenen Selbstvorsorge nachträglich in Form von Einkäufen ausgeglichen werden. Erich Ettlin und Sandro Di Giulio gleichen die Umsetzung im per 1. Januar 2026 in Kraft getretenen KS 18a mit der ursprünglichen Motion ab und fassen technische Änderungen und praktische Konsequenzen zusammen.
Am 5. Januar 2026 wurden die GloBE-Mustervorschriften um eine administrative Leitlinie ergänzt, die u. a. das SbS-System umfasst, das Unternehmensgruppen wiederum von der Anwendung der IIR und der UTPR ausnimmt, sofern die oberste Muttergesellschaft in einem «Qualified SbS Regime» ansässig ist. Fabian Sutter und Fabio Sonderegger erläutern die Funktionsweise des SbS-Systems und diskutieren dessen Umsetzung im Schweizer Steuerrecht.