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Minimalsteuer jur. Personen; Abstrakte Normenkontrolle (StHG; LU)

Minimalsteuer jur. Personen; Abstrakte Normenkontrolle (StHG; LU)

Erschienen in folgender Publikation:

Minimalsteuer jur. Personen; Abstrakte Normenkontrolle (StHG; LU)
Ausgabe
Seite(n)
422-429

Die Minimalsteuer (auf Ersatzfaktoren) ist begrifflich von der Mindeststeuer zu unterscheiden. Die Mindeststeuer wird nicht auf Ersatzfaktoren berechnet, sondern als gesetzlich festgelegter Betrag erhoben, wenn die (ordentliche) Steuerleistung diesen Betrag unterschreitet.Die Mindeststeuer gemäss § 95 Abs. 3 und 4 StG/LU wird an die ordentlichen Steuern angerechnet: Sie tritt an die Stelle der ordentlichen Steuern, wenn deren Höhe unter dem Betrag der Mindeststeuer liegt. Dieses…

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