I EinleitungDie Besteuerung von Initial Coin Offerings (ICOs) und Kryptowährungen ist ein äusserst dynamisches Rechtsgebiet. Erst unlängst haben die Autoren den aktuellen Stand bei der Besteuerung von ICOs im Archiv für Schweizerisches Abgaberecht (ASA) eingehend dargestellt.1 Seither hat sich die ESTV intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt und verschiedene Praxisfestlegungen publiziert2, welche bereits ein Update zum erwähnten ASA-Beitrag erforderlich…
Als Besonderheit sind im Steuerrecht auch Steuerspezialisten als Vertreter in Rechtsmittelverfahren zugelassen. Dass diese gewöhnlich eher beratend und weniger forensisch tätig sind, nimmt Markus Berger zum Anlass, gestützt auf seine langjährige Erfahrung als Richter in verschiedenen Instanzen, auf einige Eigenheiten von Rechtsmittelverfahren, insbesondere auf einige «Fallstricke», aufmerksam zu machen.
Im Zentrum der grundlegenden Überarbeitung des KS 18 der ESTV stand die Umsetzung der Motion Ettlin; neu können seit 2025 entstandene Beitragslücken in der gebundenen Selbstvorsorge nachträglich in Form von Einkäufen ausgeglichen werden. Erich Ettlin und Sandro Di Giulio gleichen die Umsetzung im per 1. Januar 2026 in Kraft getretenen KS 18a mit der ursprünglichen Motion ab und fassen technische Änderungen und praktische Konsequenzen zusammen.
Am 5. Januar 2026 wurden die GloBE-Mustervorschriften um eine administrative Leitlinie ergänzt, die u. a. das SbS-System umfasst, das Unternehmensgruppen wiederum von der Anwendung der IIR und der UTPR ausnimmt, sofern die oberste Muttergesellschaft in einem «Qualified SbS Regime» ansässig ist. Fabian Sutter und Fabio Sonderegger erläutern die Funktionsweise des SbS-Systems und diskutieren dessen Umsetzung im Schweizer Steuerrecht.