Liebe Leserinnen und Leser Gemäss Art. 33 Absatz 1 Bst. a DBG können die privaten Schuldzinsen im Umfang des nach Art. 20 und 21 DBG steuerbaren Vermögensertrages und weiterer CHF 50 000.– abgezogen werden, soweit die Schuldzinsen nicht zu den Anlagekosten gehören. Zur Berechnung der maximal abziehbaren privaten Schuldzinsen wird jeweils der Vermögensertrag nach Berücksichtigung der Teilbesteuerung von Erträgen aus qualifizierenden Beteiligungen im Privatvermögen herangezogen. Im…
Brigitte Zulauf kommentiert und erläutert die Anpassungen in der Wegleitung der SSK zum Lohnausweis 2024 unter Einbezug der in diesem Zusammenhang häufig gestellten Fragen.
Im internationalen Vergleich scheint der Schweizer Fiskus vor Bundesgericht in Steuersachen gegenüber Steuerpflichtigen klare Vorteile zu geniessen, was den Grundsatz der Gleichbehandlung in Frage stellen könnte. Delia Amrein und Charles Hermann präsentieren drei Thesen, warum die Erfolgschancen einer Beschwerde seitens der Steuerpflichtigen mit rund 11% so signifikant schlechter stehen.
Mauro Rezzonico fasst den Kommentar 2023 der Schweizerischen Steuerkonferenz zum Kreisschreiben Nr. 28 (Wegleitung zur Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert für die Vermögenssteuer) zusammen.