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10/20-Nicht-Banken-Regeln
Kreditverträge werden durch die Aufnahme entsprechender Vertragsbestimmungen regelmässig den 10/20-Nicht-Banken-Regeln unterstellt, um zu verhindern, dass Zinszahlungen der Verrechnungssteuer unterliegen. Stefan Oesterhelt erläutert die reiche hierzu entwickelte Verwaltungspraxis der ESTV und stellt dar, wie die entsprechenden Verträge auszugestalten sind.
Die Überlassung einer Liegenschaft oder eines Anteils an einer Liegenschaft im Rahmen der Trennung oder Scheidung
Nach einer Trennung oder Scheidung hat die Überlassung der Wohnung an einen der Ehepartner steuerliche Auswirkungen sowohl hinsichtlich des Unterhalts als auch im Hinblick auf den Abzug von Unterhaltskosten und Schuldzinsen. Die kantonale Praxis ist diesbezüglich nicht einheitlich. Raphaël Gani und Jérôme Sieber analysieren die verschiedenen möglichen Konstellationen und untersuchen für jede von ihnen die aktuellen steuerlichen Folgen sowie diejenigen nach der Abschaffung des Eigenmietwerts.
Neues Kreisschreiben Nr. 18a der ESTV vom 22.12.2025
Im Zentrum der grundlegenden Überarbeitung des KS 18 der ESTV stand die Umsetzung der Motion Ettlin; neu können seit 2025 entstandene Beitragslücken in der gebundenen Selbstvorsorge nachträglich in Form von Einkäufen ausgeglichen werden. Erich Ettlin und Sandro Di Giulio gleichen die Umsetzung im per 1. Januar 2026 in Kraft getretenen KS 18a mit der ursprünglichen Motion ab und fassen technische Änderungen und praktische Konsequenzen zusammen.
