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Einsicht in Strafentscheide der ESTV

Neu können die Strafentscheide betreffend Mehrwertsteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben und dem internationalen Informationsaustausch ab Eintritt der Rechtskraft bei der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) eingesehen werden.

Die durch die ESTV in Strafverfahren erlassenen Strafbescheide, Strafverfügungen und Einstellungsverfügungen in Sachen Mehrwertsteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben und internationale Amtshilfe können neu in anonymisierter Form und ab Eintritt der Rechtskraft (frühestens ab Oktober 2020) eingesehen werden.

Für sogenannte Massenverfahren, in welchen sich die Entscheide nur in den Namen, den Daten und der Bussenhöhe unterscheiden, werden Modellentscheide zur Einsicht aufgelegt.

Die Einsicht ist kostenlos. Für die Abgabe von Kopien können Gebühren anfallen (GebV-ESTV).

Ablauf und Kontakt

Die Einsicht in diese anonymisierten Strafentscheide findet nach schriftlicher oder telefonischer Terminvereinbarung in den Räumlichkeiten der ESTV statt. 

Für Interessierte hat die ESTV eine Kontaktadresse eingerichtet: einsicht.strafentscheide@estv.admin.ch.

Weitere Informationen bei der ESTV