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Gesetzgebungs- und Verordnungsänderungen 2022-2024

Gesetzes- und Verordnungsänderungen bei der direkten Bundessteuer, Mehrwertsteuer, Verrechnungssteuer und den Stempelabgaben im Überblick.

Zusammenstellung

Die Liste umfasst Gesetzes- und Verordnungsänderungen bei der direkten Bundessteuer, Mehrwertsteuer, Verrechnungssteuer und den Stempelabgaben.1 Sie enthält Änderungen von Erlassen im Steuer- und Abgabenrecht, bei denen die ESTV massgeblich beteiligt oder für deren Umsetzung sie verantwortlich ist.

In nachfolgender Zusammenstellung der ESTV-Liste (bearbeitet) ist das Datum der (geplanten) Inkraftsetzung jeweils oberhalb der weiterführenden Links aufzufinden.

ÄnderungInhalt in Kürze 
Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen

16.076

01.01.2022 

Gesetz
Botschaft
Medienmitteilung
Umsetzung der Motion Luginbühl (14.3450) «Steuerliche Abzugsfähigkeit von Bussen». Finanzielle Sanktionen mit Strafzweck sollen im Grundsatz steuerlich nicht abzugsfähig sein. Ausländische Sanktionen sind neu aber im Ausnahmefall unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig.
Obligationenrecht (Aktienrecht)  

16.077

Frühestens 01.01.2023 

Gesetz
Botschaft
Mit der Aktienrechtsrevision sind Änderungen des DBG, StHG, StG und VStG in Bezug auf das Kapitalband und die steuerliche Behandlung von Bilanz und Erfolgsrechnung in Fremdwährung vorgesehen.
Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich 

20.051

Gestaffelt:
1. per 1. Januar 2022 unter Vorbehalt von Ziffer 2-4
2. Artikel 38 Absatz 5 VStG tritt am 1. September 2022 in Kraft.
3. Artikel 38 Absatz 4 VStG tritt am 1. Februar 2023 in Kraft.
4. Der Gliederungstitel vor Artikel 104, die Artikel 104a, 104und 124 Absätze 1-3 DBG, die Artikel 38und 71 Absatz 3 StHG, Artikel 35VStG und Artikel 30WPEG treten am 1. Januar 2024 in Kraft.

Gesetz
Botschaft
Medienmitteilung
Das Gesetz sieht verschiedene Änderungen vor:
1. Die Kantone werden im DBG und StHG verpflichtet, – neben dem schriftlichen – ein  elektronisches Verfahren vorzusehen.
2. Bei den Steuern im Zuständigkeitsbereich des Bundes kann der Bundesrat die die Unternehmen zu einem ausschliesslich elektronischen Vorgehen verpflichten.
3. Bei der Meldung von Versicherungsleistungen ist die AHV-Nummer zu verwenden.
Änderung des Verrechnungssteuergesetzes (Too-big-to-fail-Instrumente)

01.01.2022

Gesetz
Botschaft
Medienmitteilung
Um die Stabilität des Finanzplatzes Schweiz zu erhöhen, werden die bestehenden befristeten Ausnahmen von der Verrechnungssteuer verlängert. Dies betrifft die Pflichtwandelanleihen (CoCos), die Anleihen mit Forderungsverzicht (Write-off-Bonds) sowie Anleihensobligationen, die von der FINMA im Zeitpunkt der Emission genehmigt wurden und die bei (drohender) Insolvenz im Rahmen eines Sanierungsverfahrens reduziert oder in Eigenkapital umgewandelt werden können (Bail-in-Bonds).
Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer

01.01.2022

Verordnung
Erläuterungen
Medienmitteilung
Erbinnen und Erben sollen die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen in ihrem Wohnkanton zurückfordern.
Verordnung des EFD über den Abzug der Berufskosten unselbstständig Erwerbstätiger bei der direkten Bundessteuer (Berufskostenverordnung) 

01.01.2022  

Verordnung
Erläuterungen
Medienmitteilung
Die Umsetzung der Motion KVF-S (17.3631) «Fabi. Übermässige administrative Belastung bei Geschäftsfahrzeuginhabern» sieht in der Vernehmlassung vor, den administrativen Aufwand für Unternehmen mit Geschäftsfahrzeugen sowie deren Inhaberinnen und Inhaber zu verringern. Mit der Erhöhung der Pauschale auf 0,9 Prozent des Fahrzeugkaufpreises pro Monat werden die Nutzung des Fahrzeugs für den Arbeitsweg und weitere private Zwecke abgegolten. Ein Abzug der Arbeitswegkosten entfällt bei Anwendung der Pauschale.
Verordnung des EFD über die Verzugs- und die Vergütungszinssätze auf Abgaben und Steuern (Zinssatzverordnung EFD)

01.01.2022

Verordnung
Erläuterungen
Medienmitteilung
Die Umsetzung der Motion Jauslin (16.3055) «Harmonisieren der Zinsen bei Bundessteuerlassen» harmonisiert die Verzugs- und die Vergütungszinssätze bei vom EFD erhobenen Steuern und Abgaben. Dafür werden fünf bestehende Zinsverordnungen aufgehoben und durch eine neue Verordnung ersetzt. Die Verordnung über die Fälligkeit und Verzinsung der direkten Bundessteuer wird angepasst.
Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben

9.503

Frühestens
01.04.2022

(Voraussetzung: Referendum wird abgelehnt. Abstimmungsdatum voraussichtlich am 22. Februar 2022)

Entwurf 1    
Die Entwürfe zur teilweisen Umsetzung der Pa.Iv. der FDP-Liberale Fraktion (09.503) «Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen» sehen im Entwurf 1 vor, die Emissionsabgabe abzuschaffen. Entwurf 1 wurde in der Schlussabstimmung vom 18.06.2021 von beiden Räten angenommen. Die anderen Entwürfe werden nicht weiterverfolgt (Vorentwürfe 2 und 3 befassten sich mit der Abschaffung der Umsatz- und Versicherungsabgabe)
Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer

20.455

Voraussichtlich
01.01.2023

Gesetzesentwurf
Bericht der Kommission
Medienmitteilung
Mit der Umsetzung der Pa.Iv. Markwalder 20.455 wird eine Änderung von Art. 33 Abs. 3 DBG angestrebt, so dass die nachgewiesenen Kosten für die Drittbetreuung von Kindern bis höchstens 25 000 Franken pro Kind und Jahr (statt wie bisher 10 100) von den Einkünften abgezogen werden können.
Verordnung über das Meldeverfahren im Konzern bei der Verrechnungssteuer

Frühestens
01.01.2023


Vorentwurf
Erläuternder Bericht
Medienmitteilung
Das Meldeverfahren für Beteiligungserträge im Konzern soll erleichtert werden. Die notwendige Beteiligungsquote soll gesenkt und die Bewilligungsdauer verlängert werden.
Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung 

17.400

Frühestens
01.01.2023


Gesetzesentwurf
Erläuternder Bericht
Medienmitteilung
Die Umsetzung der Pa.Iv. der WAK-S (17.400) «Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung» sieht gemäss Vernehmlassungsvorlage vor, dass der Systemwechsel beschränkt sein soll auf das am Wohnsitz selbstbewohnte Wohneigentum. Die Eigentümer von selbstgenutzten Zweitliegenschaften haben weiterhin den Eigenmietwert zu versteuern.
Mit dem Wegfall des Eigenmietwerts auf dem Eigenheim entfallen im DBG sowohl die Unterhaltskosten als auch die ausserfiskalisch motivierten Abzüge. Im StHG bleiben die letztgenannten Abzüge im Sinne einer Kann-Vorschrift bestehen. Der allgemeine Schuldzinsenabzug soll weiterhin in einem bestimmten Umfang der steuerbaren Vermögenserträge zum Abzug berechtigen. Zusätzlich soll ein sog. Ersterwerberabzug eingeführt werden. 
Bundesgesetz über die Besteuerung von Leibrenten und ähnlichen Vorsorgeformen

Frühestens
01.01.2023 


Vorentwurf
Erläuternder Bericht
Medienmitteilung
Die Umsetzung der Motion FDP-Liberale Fraktion (12.3814) «Stopp der Steuerstrafe in der Säule 3b. Bei Kapitalbezug den Ertragsanteil statt die Kapitaleinlage besteuern» sieht in der Vernehmlassungsvorlageeine Flexibilisierung der Besteuerung des Ertragsanteils von Leibrenten und ähnlicher Versicherungsformen, angepasst an die jeweiligen Anlagebedingungen, vor. Von Leibrenten wird heute ein Anteil von 40 Prozent als pauschaler Ertrag besteuert. Dies ist im heutigen Zinsumfeld zu hoch. Die heutige systematische Überbesteuerung bei Rentenleistungen wird damit beseitigt und bei Rückgewähr und bei Rückkauf von Leibrentenversicherungen deutlich gemildert.
Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes

21.019

Frühestens
01.01.2024


Gesetzesentwurf
Botschaft
Medienmitteilung
Mit dieser Teilrevision werden verschiedene parlamentarische Vorstösse im Bereich der Mehrwertsteuer umgesetzt. Im Mittelpunkt stehen die Erhebung der Mehrwertsteuer durch Versandhandelsplattformen sowie die Auskunftspflicht sämtlicher Internet-Plattformen. Weiter sind Vereinfachungen für KMU wie die freiwillige jährliche Abrechnung sowie Massnahmen zur Betrugsbekämpfung enthalten.
Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer

17.448

Frühestens
01.01.2023


Gesetzesentwurf
Bericht der Kommission
Medienmitteilung
Die Umsatzgrenze für die Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht» sieht vor, die Umsatzgrenze, bis zu der nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen von der Mehrwertsteuer befreit sind, soll von 150 000 auf 200 000 Franken angehoben werden. Damit wird die Pa.Iv. Feller («Sport- und Kulturvereine. Anheben der Umsatzgrenze für die Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht») umgesetzt. 
Bundesgesetz über die Tonnagesteuer auf Seeschiffen

Frühestens
01.01.2023


Vorentwurf
Erläuternder Bericht
Medienmitteilung
Die Tonnagesteuer ist eine alternative Methode zur Ermittlung der Gewinnsteuer. Bemessungsgrundlage ist das pauschal mit der Nettoraumzahl ermittelte Frachtvolumen des Seeschiffs pro Betriebstag.
Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (Stärkung des Fremdkapitalmarkts)

21.024

Frühestens
01.01.2023


Gesetzesentwurf
Botschaft
Medienmitteilung
Die Verrechnungssteuer und die Umsatzabgabe stellen ein Hindernis für den Schweizer Fremdkapitalmarkt dar. Die vorliegende Reform soll die Rahmenbedingungen verbessern. Zur Stärkung des Fremdkapitalmarktes sollen daher Zinserträge mit Ausnahme der Zinsen aus Kundenguthaben an inländische natürliche Personen von der Verrechnungssteuer ausgenommen werden. Ausserdem soll die Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen aufgehoben werden.
Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses (Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs, des Obligationenrechts, des Strafgesetzbuches, des Militärstrafgesetzes und des Strafregistergesetzes)

19.043

Frühstens
01.01.2023


Gesetzesentwurf
Botschaft
Medienmitteilung


Steuerbehörden sollen dem Handelsregisteramt Meldung erstatten, falls innert 3 Monaten nach Ablauf der entsprechenden Fristen von der juristischen Person gemäss Artikel 125 Absatz 2 DBG keine unterzeichnete Jahresrechnung eingereicht wird. Zudem sollen öffentlich-rechtliche Gläubiger, wie z. B. die Steuerverwaltung, nicht mehr zwingend auf Pfändung betreiben müssen.
Bundesgesetz über die Erhöhung der steuerlichen Abzüge von Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Unfallversicherung

Frühestens
01.01.2024


Vorentwurf
Erläuternder Bericht
Medienmitteilung
Umsetzung der überwiesenen Motion Grin (17.3171). Die Vernehmlassungsvorlage sieht vor, den Abzug für die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Unfallversicherung bei der direkten Bundessteuer zu erhöhen.
Bearbeitete Zusammenstellung der ESTV-Liste Gesetzgebungs- und Verordnungänderungen 2022-2024.