Das Gebot der Verhältnismässigkeit verlangt, dass eine behördliche Massnahme für das Erreichen des im öffentlichen Interesse liegenden Ziels geeignet und erforderlich ist und sich für die Betroffenen in Anbetracht der Schwere der Grundrechtseinschränkung als zumutbar erweist. Im Fall einer Forderung, die bereits mit einem Pfand gesichert ist, besteht grundsätzlich kein weiteres Sicherungsbedürfnis. Die Frage, ob mit Blick auf die Pfandnahme eine exzessive Sicherung vorliege, hängt zum…