Es entspricht der gängigen Praxis der kantonalen Steuerbehörden, die Steuerbefreiung von gemeinnützigen Organisationen – vorab Stiftungen und Vereine – davon abhängig zu machen, dass die Stiftungsräte resp. Vereinsvorstände ehrenamtlich tätig werden und damit gleichsam «Opfer» erbringen1. Dieses Erfordernis wird in der Regel auf die lange Tradition ehrenamtlichen Engagements in der Schweiz zurückgeführt2. Zu hinterfragen ist, wie sich dies auf das geltende Recht stützen lässt…
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Les procédures amiables visant à éviter les impositions contraires aux CDI concernaient principalement des corrections primaires d’autorités fiscales étrangères dans le cadre de transactions intragroupe avec une société suisse. Or, les corrections sont de plus en plus souvent effectuées par les autorités fiscales suisses. Burkhalter-Martinez et Roy-Stämpfli analysent le droit interne appliqué par l’AFC et sa pratique en matière de procédures amiables, sous l’angle de l’impôt anticipé.
Philipp Betschart zeigt in diesem Beitrag, dass die Frage der steuerlichen Zuordnung von Stiftungsvermögen und -erträgen von entscheidender Bedeutung ist. Namentlich bei der Errichtung können sich – je nachdem, ob das Stiftungsvermögen dem Stifter, den Begünstigten oder der Stiftung zugerechnet wird – frappante Unterschiede in Bezug auf die Schenkungssteuer ergeben.
Die steuerliche Behandlung des Eigenmietwerts als Naturaleinkommen lässt sich rechtlich und ökonomisch gut begründen. Sie wird aber von vielen Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern als Besteuerung eines fiktiven Einkommens empfunden. Fabian Baumer erörtert die aktuelle Debatte und den noch weiten politischen Weg.