Es entspricht der gängigen Praxis der kantonalen Steuerbehörden, die Steuerbefreiung von gemeinnützigen Organisationen – vorab Stiftungen und Vereine – davon abhängig zu machen, dass die Stiftungsräte resp. Vereinsvorstände ehrenamtlich tätig werden und damit gleichsam «Opfer» erbringen1. Dieses Erfordernis wird in der Regel auf die lange Tradition ehrenamtlichen Engagements in der Schweiz zurückgeführt2. Zu hinterfragen ist, wie sich dies auf das geltende Recht stützen lässt…
Manche Beschwerden scheitern vor Bundesgericht, weil dieses sie von Gesetzes wegen gar nicht prüfen darf; Moritz Seiler analysiert den Begriff der freien und der beschränkten Kognition mit Fokus auf die Prüfung von Rechtsfragen des Bundesgerichts.
Der Bundesgesetzgeber wollte mit Art. 25a StHG eine niederschwellige steuerliche Inputförderung einführen; indessen ist der Abzug mit erheblichen Dokumentationspflichten verbunden und die Kantone stellen (zu) hohe Anforderungen an qualifizierende F&E-Projekte. Livio Bucher präsentiert eine Auslegeordnung und zeigt Schwachstellen und Schwierigkeiten aus der Praxis auf.
Der Begriff der "Vermittlung" im Recht der Umsatzabgabe bleibt auch nach zwei wichtigen Urteilen von 2021 unbestimmt: Er wird mehrfach und jeweils mit unterschiedlicher Bedeutung verwendet. Stefan Oesterhelt und Miriam Kämpf analysieren die verschiedenen Verwendungsweisen, stellen sie einander gegenüber und zeigen offengebliebene Fragen in der Praxis auf.