Freizügigkeitsguthaben
Im Rahmen des Regulierungspakets AHV 21 hat der BR seine Ankündigung umgesetzt und die bisherige Ordnung zum Bezug der Altersleistungen aus Freizügigkeitsträgern verschärft. Peter Lang fasst die Neuerungen zusammen.
Im Rahmen des Regulierungspakets AHV 21 hat der BR seine Ankündigung umgesetzt und die bisherige Ordnung zum Bezug der Altersleistungen aus Freizügigkeitsträgern verschärft. Peter Lang fasst die Neuerungen zusammen.
Durch die Reform der Rentenbesteuerung wird der angemessenen Berücksichtigung der ökonomischen Grundlagen im Bereich der Einkommensbesteuerung von periodischen Leistungen wieder zum Durchbruch verholfen. Peter Lang gibt einen Überblick der Neugestaltung des Reformpakets.
Bei einem stufenweisen Altersrücktritt erfolgt die Erwerbsaufgabe nicht in einem einzelnen Vorgang, sondern in mehreren “Schritten” zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Verglichen mit dem Gesetzespaket “Altersvorsorge 2020” hat der Gesetzgeber mit der Vorlage AHV 21 massgebliche Verbesserungen umgesetzt. Peter Lang erläutert die vorsorgerechtlichen Bestimmungen und ihre steuerrechtlichen Auswirkungen und lotet den Anpassungsbedarf bezüglich der heutigen Steuerrechtspraxis aus.
Mit der COVID-19-Gesetzgebung wurde ein neuer temporärer Verwendungszweck für Arbeitgeberbeitragsreserven geschaffen. Lang untersucht die steuerrechtlichen Konsequenzen der Inanspruchnahme dieses neuen Instruments, die Arbeitgeber beachten müssen.
Der Bundesrat hat die Ergänzungen der BVV 21 veröffentlicht, welche die Rahmenbedingungen im Bereich der sogenannten «1e-Pläne» konkretisieren. In diesem Rahmen hat er auch Bestimmungen zu einkommenssteuerrechtlich relevanten Parametern in die Verordnung aufgenommen. 1 Einleitung Im Rahmen der 1. BVG2 Revision wurde ein BVG-Zweckartikel geschaffen, welcher seit dem 1. Januar 2006 in Kraft ist. Derselbe gibt dem Bundesrat die Kompetenz, die Grundsätze der Angemessenheit, der…
National- und Ständerat haben mit der Schlussabstimmung im März 2017 das Gesetzespaket “Altersvorsorge 2020” mit knapper Mehrheit verabschiedet. Im Brennpunkt der politischen Auseinandersetzung stand der Ausbau der AHV mit den damit zusammenhängenden absehbaren Finanzierungsproblemen, während hingegen steuerliche Aspekte im Gegensatz zur 1. BVG-Revision kaum Beachtung fanden. Vor diesem Hintergrund ordnen Langs Ausführungen erste Neuerungen ein, die unter steuerlichen Gesichtspunkten erfolgen.