Der Bundesrat hat die Ergänzungen der BVV 21 veröffentlicht, welche die Rahmenbedingungen im Bereich der sogenannten «1e-Pläne» konkretisieren. In diesem Rahmen hat er auch Bestimmungen zu einkommenssteuerrechtlich relevanten Parametern in die Verordnung aufgenommen.1 EinleitungIm Rahmen der 1. BVG2 Revision wurde ein BVG-Zweckartikel geschaffen, welcher seit dem 1. Januar 2006 in Kraft ist. Derselbe gibt dem Bundesrat die Kompetenz, die Grundsätze…
Die Verjährungsregelung nach VStrR ist bedeutsam, weil die Frist länger ist als bei der Verjährung der Steuerforderung in den Spezialgesetzen, und weist trotz der Gesetzesnovelle seit Juli 2024 noch Untiefen auf, denen Oesterhelt/Fracheboud nachgehen, – besonders zum Beginn der Verjährungsfrist des Anspruchs zur Erhebung der Verrechnungssteuer; fraglich ist aber z. B. auch der Effekt der verlängerten Verfolgungsverjährungsfrist für den Abgabebetrug auf die Verjährung von Abgabeforderungen.
An den rechtlich relevanten Zustellungszeitpunkt einer Verfügung knüpft sich im Steuerverfahren der Beginn der Rechtsmittelfrist. Seiner korrekten Bestimmung kommt überragende Bedeutung zu, da oft erhebliche finanzielle Interessen im Spiel sind. Gassmann klärt mit Fokus auf das öffentliche Verfahrensrecht über die im Rahmen der hoheitlichen Anordnung festgesetzten Rechte und Pflichten sowie über Fallstricke auf, die mit einem Fristversäumis einhergehen.
In Übereinstimmung mit den OECD-Verrechnungspreisrichtlinien sind nach der im Februar veröffentlichten Praxis der ESTV die Steuern bei multinationalen Unternehmen aus der Kostenbasis auszuschliessen. In augenscheinlichem Widerspruch hierzu entschied das BGer im Juni, sie im besonderen Kontext der gemischtwirtschaftlichen Unternehmen in die Kostenbasis einzubeziehen. Roy-Stämpfli/Zahnd analysieren entlang des Fremdvergleichsgrundsatzes die OECD-Vorgaben und kontextualisieren BGer 9C_37/2023.