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Praxis der kantonalen Steuerbehörden bei der Akzeptanz von Rückstellungen

Rückstellungen sind mit Unsicherheiten, Annahmen und Schätzungen behaftet. Die Bildung von Rückstellungen nach handelsrechtlichen Vorschriften beim Rechnungslegungsrecht bei einem Einzelabschluss divergieren zu den steuerrechtlichen Vorschriften. Während im Rechnungslegungsrecht aufgrund der Zulässigkeit von stillen Reserven als Ausdruck des Vorsichtsprinzips eine grosszügige Rückstellungspraxis üblich ist, verlangen das DBG und die kantonalen Steuergesetze eine Begründetheit.…

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