Rechtsfolgen der Steuerumgehung
Steuerlicher Missbrauch kann sich sowohl als Umgehung belastender Normen wie auch als missbräuchliche Inanspruchnahme vorteilhafter Normen gestalten; in beiden Fällen kommt die Steuerumgehung und als ihre Rechtsfolge die Sachverhaltsfiktion zur Anwendung. Ausgehend von den wichtigsten Lehrmeinungen argumentieren Hongler/Gmür hier für eine Differenzierung in der Rechtsprechung.