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Rückstellungen für Grossreparaturen

Das Bundesgericht befand im Urteil 147 II 209 vom 1.12.2020 eine Pauschalrückstellung für Reparaturen und Unterhalt für nicht geschäftsmässig begründet; die Zulassung von Rückstellungen für Grossreparaturen rechtfertige sich in steuerlicher Hinsicht grundsätzlich nur in sachlich und zeitlich engen Grenzen. Vor dem Hintergrund der sich wandelnden Verwaltungspraxis beleuchten Engstler/Duss steuerbilanzielle Streitfragen bezüglich Passivierungskriterien und der Auflösung von Altbeständen.

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Schwankungsreserven nach Art. 960b OR

Handelsrechtlich gebildete Schwankungsreserven galten im Rahmen der üblichen Kursschwankungen als geschäftsmässig begründet, bis das Bundesgericht diese Praxis im Februar offiziell verworfen hat. Vor diesem Hintergrund rollen Duss/Engstler die Frage nach der handels- und steuerbilanziellen Behandlung der Schwankungsreserve erneut auf und ordnen sie in das Steuerbilanzrecht ein.

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