Zustellungen an Wochenenden und Feiertagen
Die vom Bundesrat verabschiedete Botschaft zur Harmonisierung der Fristenberechnung soll insbesondere verhindern, dass Empfängern fristauslösender Mitteilungen durch deren Zustellung per gewöhnlicher Postsendung an Samstagen (anstatt per Einschreiben) rechtliche Nachteile erwachsen. Gassmann/Gassmann analysieren die Vorlage aus steuer(verfahrens)rechtlicher Sicht.