Kapitalrücklagen bei ausländischen Gesellschaften
Die Ausschüttung von Kapitaleinlagen ist für in der Schweiz wohnhafte Aktionäre einkommenssteuerfrei. Dies gilt auch für Ausschüttungen durch ausländische Gesellschaften an inländische Aktionäre. Im Gegensatz zu inländischen Gesellschaften kann dabei aber nicht auf die KER-Bestätigung der ESTV abgestellt werden, was zahlreiche Schwierigkeiten mit sich bringt. Floran Ponce legt in seinem Beitrag dar, wie diese gelöst werden können.