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Der grundstückgewinnsteuerliche «Kettenaufschub»

Der grundstückgewinnsteuerliche “Kettenaufschub” findet seine Grundlage im harmonisierten Steuerrecht von Kantonen und Gemeinden. Man versteht darunter die (theoretische!) Möglichkeit, gestützt auf verschiedene aneinandergekettete Aufschubtatbestände die Grundstückgewinnsteuern unendlich lange aufzuschieben. Martin Kocher und Isabelle Rupf zeigen unter Einbezug der einschlägigen Rechtsprechung die Voraussetzungen und Grenzen des “geketteten Aufschubs” auf.

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