Janusköpfiges Interieur: Kunstwerke im Haus
Kunstwerke als Bestandteile einer Wohnungseinrichtung haben unter steuerlichen Aspekten zwei Gesichter: Zählen sie zum steuerfreien Hausrat oder zum übrigen Vermögen? Marco Greter unternimmt unter Einbezug der verschiedenen kantonalen Praxisregelungen eine Standortbestimmung zur Frage der Abgrenzung des Hausrats vom übrigen Vermögen.