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Private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen: pauschale Besteuerung erweitert

Die Berufskostenverordnung regelt für die direkte Bundessteuer neu, dass die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs (inkl. Arbeitswegkosten) pro Monat mit 0,9 Prozent des Fahrzeugkaufpreises versteuert werden kann.

Bisher beträgt die Pauschale 0,8 Prozent, wobei die Arbeitswegkosten (ohne Aussendienstanteil) mit 70 Rappen pro Kilometer als Einkommen in der Steuererklärung deklariert werden müssen. Davon können bei der direkten Bundessteuer bis maximal 3000 Franken als Berufskosten abgezogen werden, während die Kantone Höchstbeträge nach kantonalem Recht oder unbeschränkte Beträge erlauben.

Das Hauptanliegen der Motion 17.3631 der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (sowie der vorangehenden Motion 15.4259) war die Reduktion des damit verbundenen administrativen Aufwands für Unternehmen mit Geschäftsfahrzeugen sowie deren Inhaberinnen und Inhaber.

Moderate Erhöhung

In Erfüllung der angenommenen Motion 17.3631 wird die Pauschale ab dem 1. Januar 2022 von aktuell 0,8 Prozent auf 0,9 Prozent des Fahrzeugkaufpreises pro Monat erhöht. Mit der Erhöhung wird neu auch die Nutzung des Geschäftsfahrzeugs für den Arbeitsweg pauschal abgegolten.

Arbeitnehmende mit einem langen Arbeitsweg profitieren bei der direkten Bundessteuer von dieser erweiterten Pauschallösung. Arbeitnehmende mit einem kurzen Arbeitsweg könnten sich hingegen motiviert fühlen, die aufwändigere effektive Abrechnung zu wählen (Stichwort: Fahrtenheft).

Die Verordnungsänderung fällt gemäss Berechnungen der ESTV für die direkte Bundessteuer grundsätzlich aufkommensneutral aus. Bei der Mehrwertsteuer und den Sozialversicherungen ergeben sich leichte Mehreinnahmen.

Und die Kantone?

In der 2019 in dieser Sache durchgeführten Vernehmlassung lehnte noch eine grosse Mehrheit der Kantone diese Änderung ab. Die gegenwärtige Lösung sei etabliert, wurde unter anderem argumentiert. Im Interesse eines einheitlichen Lohnausweises scheint es jedoch geboten, dass die Kantone die Verordnungsänderung bei den kantonalen Steuern übernehmen.

Mehr zum Thema

17.3631 Motion Fabi. Übermässige administrative Belastung bei Geschäftsfahrzeuginhabern

Ergebnisbericht zur Vernehmlassung zur Änderung der Berufskostenverordnung des EFD (Umsetzung der Motion 17.3631 KVF-S) (PDF, 611 kB)

Verordnung des EFD über den Abzug der Berufskosten unselbstständig Erwerbstätiger bei der direkten Bundessteuer (PDF, 325 kB)

Erläuterungen zur Änderung der Verordnung des EFD über den Abzug der Berufskosten unselbständig Erwerbstätiger bei der direkten Bundessteuer (PDF, 138 kB)