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Unternehmensabgabe Radio TV: MWST-Gruppe bilden

Gesuche zur Bildung einer MWST-Gruppe werden bis zum 31. Mai entgegengenommen. Voraussetzung ist, dass bis da kein Mitglied die MWST-Abrechnung eingereicht hat.

Gesuche zur Bildung einer MWST-Gruppe werden bis zum 31. Mai entgegengenommen. Voraussetzung ist, dass bis da kein Mitglied die MWST-Abrechnung eingereicht hat.1

Hintergrund: Unternehmensabgabe Radio TV

  • Seit dem 1. Januar 2019 wird die neue geräteunabhängige Abgabe für Radio und Fernsehen bei Haushalten und Unternehmen erhoben.
  • In der Schweiz mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen (mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte in der Schweiz) mit einem weltweiten Umsatz von mindestens CHF 500‘000 unterliegen der Radio- und TV-Abgabe. Sie erhalten von der ESTV automatisch eine jährliche Rechnung.
  • Unternehmen unter einheitlicher Leitung, können für die Deklaration der Mehrwertsteuer eine MWST-Gruppe bilden (Art. 13 MWSTG). Alle Unternehmen einer solchen MWST-Gruppe werden bei der Mehrwertsteuer als ein einziges Steuersubjekt betrachtet, und nur dieses Steuersubjekt ist abgabepflichtig bei der Unternehmensabgabe (Art. 70 Abs. 2 RTVG).
  • Bei Anwendung der Gruppenbesteuerung ist der Gesamtumsatz der MWST-Gruppe für die Bestimmung des Tarifs bei der Unternehmensabgabe massgebend (Art. 70 Abs. 3 RTVG). Die einzelnen Unternehmen der MWST-Gruppe sind selber nicht abgabepflichtig.

Fussnoten

ESTV Fachinformationen/MWST-Gruppe https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/rtvua/fachinformationen.html (abgerufen 25.2.2020)