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MWST: Beteiligungen – Entwurf zur Praxisfestlegung

Praxisanpassungen MWSTG zum Thema Beteiligungen als Folge der STAF (1. Entwurf publiziert).

Erster Entwurf zur Praxisfestlegung

Am 27. Februar 2020 hat die ESTV einen neuen ersten Entwurf zur Mehrwertsteuer-Praxis auf der Internetseite aufgeschaltet (alle Praxisentwürfe).

Thema Beteiligungen

Betrifft: MWST-Info 09 Vorsteuerabzug und Vorsteuerkorrekturen

Es handelt sich um eine Praxispräzisierungen infolge des am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Bundesgesetzes vom 28. September 2018 über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) und deren Aufhebung von Artikel 28 Absatz 2 StHG1

Download:

Entwurf Praxisanpassungen MWSTG Thema: Beteiligungen (PDF, 902 kB, 27.02.2020) (1. Entwurf vom 27. Februar 2020 – Frist zur Stellungnahme: 26. März 2020)
(siehe alle Entwürfe)

Fussnoten

Wortlaut: Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, deren statutarischer Zweck zur Hauptsache in der dauernden Verwaltung von Beteiligungen besteht und die in der Schweiz keine Geschäftstätigkeit ausüben, entrichten auf dem Reingewinn keine Steuer, sofern die Beteiligungen oder die Erträge aus den Beteiligungen längerfristig mindestens zwei Drittel der gesamten Aktiven oder Erträge ausmachen. Erträge aus schweizerischem Grundeigentum solcher Gesellschaften und Genossenschaften werden zum ordentlichen Tarif besteuert. Dabei werden die einer üblichen hypothekarischen Belastung entsprechenden Abzüge gewährt. Artikel aufgehoben durch Ziff. I 3 des BG vom 28. Sept. 2018 über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung, mit Wirkung seit 1.1.2020 (AS 2019 2395 2413; BBl 2018 2527).