8 Stempelabgaben Umsatzabgabe; Ausweis als Effektenhändler (StG) Banken im Sinne des BankenG, die Schweizerische Nationalbank und die Pfandbriefzentralen gelten ohne besonderen Ausweis als registrierte Effektenhändler. Alle sonstigen Effektenhändler gelten nicht ohne weiteres als registrierte Effektenhändler; sie haben sich vielmehr gegenüber ihren Vertragsparteien mit einer Erklärung nach amtlichem Formular als registrierte Effektenhändler auszuweisen. Für die Steuerbefreiung nach…