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Rezension: Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer / Loi fédérale régissant la taxe sur la valeur ajoutée

Rezension: Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer / Loi fédérale régissant la taxe sur la valeur ajoutée

Zweifel/Beusch/Glauser/Robinson (Hrsg.): Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer / Loi fédérale régissant la taxe sur la valeur ajoutée. Rezension von Ivo P. Baumgartner

Ivo P. Baumgartner

Dr. oec. publ., dipl. Steuerexperte, Konsulent (Of Counsel), Kellerhals Carrard, Zürich, Vizedirektor ILE-HSG, Lehrbeauftragter an der Universität St. Gallen

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Rezension: Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer / Loi fédérale régissant la taxe sur la valeur ajoutée
Ausgabe
Seite(n)
588–590

Zweifel/Beusch/Glauser/
Robinson (Hrsg.)

Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer
Loi fédérale régissant la taxe sur la valeur ajoutée

2025, 2176 Seiten
CHF 478.–
Helbing Lichtenhahn Verlag, Basel

Info und Bestellung:
www.cosmosverlag.ch

Das Konzept des in der Reihe «Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht» nun in seiner 2. Auflage erschienenen Kommentars zum Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer vom 12. Juni 2009 (MWSTG) hält sich an den im Jahre 2000 vom damaligen «Kompetenzzentrum MWST»1 von EXPERTsuisse herausgegebenen und im gleichen Verlag erschienenen Kommentar zum am 1. Januar 2001 in Kraft getretenen Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer vom 2. September 1999 (aMWSTG).2 Aus der damaligen Redaktion sorgt Pierre-Marie Glauser als Mitherausgeber für Kontinuität. In der Herausgeberschaft wird er bereits seit der 1. Auflage von Martin Zweifel und Michael Beusch, den beiden Herausgebern der Kommentarreihe zum Schweizerischen Steuerrecht, und von Philip Robinson ergänzt. Wie schon im Werk aus dem Jahre 2000 und in der 1. Auflage des Kommentars (aus dem Jahre 2015) zu dem am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) wurde auch in der Neuauflage das Prinzip, dass die Autoren aus der ganzen Schweiz rekrutiert werden und ihre Beiträge wahlweise in deutscher oder in französischer Sprache verfassen können, beibehalten. Auf Übersetzungen ist verzichtet worden,3 wobei das Stichwortverzeichnis in einer deutschen wie in einer französischen Fassung besteht und dabei sämtliche Beiträge – unabhängig von der Originalsprache – berücksichtigt werden. Die Texte in der Arbeitssprache der jeweiligen Autoren erlauben es dem Leser, den unverfälschten Gedankengang der Autoren nachverfolgen zu können, was insbesondere bei schwierigen Auslegungsfragen hilfreich sein kann.

Durch die weitergeführte Sprachenregelung war es möglich, ausgewiesene Spezialisten aus der ganzen Schweiz für den Kommentar zu gewinnen. Im Werk aus dem Jahre 2000 waren noch 64 Autoren beteiligt, davon 56 aus der Beratung. In der ersten Auflage des Kommentars (2015) ist diese Zahl auf 39, davon 25 aus der Beratung, geschrumpft, um nun in der zweiten Auflage auf 46, davon 28 aus der Beratung, anzuwachsen. Von den 39 Autoren der 1. Auflage sind 27 auch bei der 2. Auflage mit dabei. Dies gewährleistet eine bemerkenswerte Kontinuität. Die neuen Autoren sind indessen regelmässig keine Neulinge, sondern in der Materie erfahrene Personen aus Beratung, Verwaltung oder Justiz. Wie schon in der 1. Auflage hat eine kleinere Gruppe von Autoren viele und auch zentrale Artikel kommentiert.

Die Neuauflage des Kommentars ist sehnlichst erwartet worden. Seit der 1. Auflage im Jahre 2015 hat das MWSTG bereits zwei grössere Revisionen (auf das Jahr 2018 und das Jahr 2025 hin), aber auch weitere Änderungen (auch durch die Änderungen anderer Erlasse) erfahren. Diese konnten in die 2. Auflage eingearbeitet werden, wobei einige wenige Praxisfestlegungen erst nach Redaktionsschluss definitiv veröffentlicht wurden. Die in Kraft getretenen Änderungen sind keineswegs marginal und lassen sich allzu oft nicht mit der konsistenten Logik, welche das MWSTG bei seiner Einführung anstrebte, vereinbaren. Sie führen zu neuen Abgrenzungs- wie Auslegungsfragen. Insbesondere aufgrund des Inkrafttretens der neuesten Teilrevision auf den 1. Januar 2025 kommt die Neuauflage in zeitlicher Hinsicht richtig.

Mit der Neuauflage werden nicht nur die zwischenzeitlich eingetretenen Neuerungen (so namentlich Art. 20a)4 behandelt, sondern auch die inzwischen ergangenen Gerichtsurteile verarbeitet. Besonders hervorzuheben ist, dass wesentliche Bestimmungen, welche in der 1. Auflage wohl etwas zu kurz gekommen waren, nun merklich vertieft behandelt werden. Dies fällt namentlich beim Vorsteuerabzug auf.5 Festzustellen ist eine Zunahme des Umfanges der Kommentierungen: Waren es in der 1. Auflage noch 1588 Seiten, sind es nun 1926. Dies soll aber den Leser nicht abschrecken; der Kommentar bleibt trotz dieses Wachstums in seiner äusseren Erscheinung und Handlichkeit praktisch identisch.

War die Qualität der einzelnen Kommentierungen im Urwerk aus dem Jahre 2000 noch auffallend heterogen, wurde diese bereits in der 1. Auflage verbessert. In der nun vorliegenden 2. Auflage gewinnt man den Eindruck, dass sie weiter gesteigert werden konnte. Betroffen davon sind auch die Kommentierungen von Artikeln, welche in der 2. Auflage in neue Hände gelegt wurden. Bei den Beiträgen von Autoren, welche ihre Kommentierungen weitergeführt haben, ist zudem viel in die Aktualisierung investiert worden. Die meisten Kommentierungen sind jeweils von einem Autor redigiert worden. Wo dies nicht der Fall ist, hat man sich auf eine gemeinsame Meinung geeinigt, wobei auch Ausnahmen davon zu sehen sind,6 was aufzeigt, wie anspruchsvoll sich die Auslegung bestimmter Normen gestaltet. Ein solches Vorgehen ist auch für den Leser nützlich, um sich selbst eine Meinung bilden zu können, im Wissen, dass es unterschiedliche Meinungen gibt, und in Kenntnis der diesen zugrunde liegenden Überlegungen. Auch ist klar, dass manche Autoren die Interpretationen von Gerichten oder der Verwaltung nicht nur darlegen, sondern auch kritisieren und eigene Wertungen vorbringen. Dies ist im Mehrwertsteuerrecht wieder eher anzutreffen. Die seit der Reform 2010 vermehrt festzustellende Verkomplizierung des Mehrwertsteuerrechtes fördert dies. Auch deshalb ist der Nutzen des Kommentars für die praktische Anwendung gross.

Obschon der Kommentar zwei sehr lesenswerte Einleitungen aus der 1. Auflage weiterführt, eine zur Entstehung der Mehrwertsteuer in der Schweiz7 und eine zur Auslegung des MWSTG8, ist dieser weder als Lehrbuch noch als abschliessende Darstellung des Mehrwertsteuerrechtes gedacht und geeignet. Der Kommentar ist – wie seine Vorgänger – ein unerlässliches Arbeitsinstrument und eine Quelle von Referenzen und Anregungen für den erfahreneren Mehrwertsteueranwender. In seiner umfassenden Art bestehen keine Alternativen zu diesem Kommentar. Wird etwas Zugänglicheres und Knappes gewünscht, was den Einstieg in eine bestimmte Fragestellung erleichtern soll, sind eher andere Werke heranzuziehen. Soll jedoch ein Thema in seiner Tiefe untersucht werden, kommt man an diesem Kommentar nicht vorbei.

Ivo P. Baumgartner, Dr. oec. publ., dipl. Steuerexperte; Kellerhals Carrard, Zürich; Vizedirektor ILE-HSG, Lehrbeauftragter an der Universität St. Gallen

Fussnoten

Heute «Fachgruppe indirekte Steuern».

Kompetenzzentrum MWST der Treuhand-Kammer (Hrsg.), mwst.com, Kommentar zum Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer, Basel/Genf/München 2000. Rezension dazu s. FStR 2001, 127 f.

In der Onlineversion des Kommentars (legalis.ch) wird eine (wohl maschinelle) Übersetzungsfunktion (für beide Sprachen) angeboten (dies für einzelne Abschnitte).

Zuordnung von Leistungen bei Lieferungen über Plattformen (Piere-Marie Glauser).

Art. 28 MWTSG (Benno Suter).

So Art. 30 N 38b ff. zur gemischten Verwendung (Diego Clavadetscher/Ralf Imstepf).

«La genèse de la TVA suisse» (Pascal Mollard).

«Auslegung» (Michael Beusch).