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Steuerstrafrechtliche Folgen von verdeckten Gewinnausschüttungen

Die Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung im Zuge der Unternehmenssteuerreform II hat dazu geführt, dass Steuerdelikte im Zusammenhang mit verdeckten Gewinnausschüttungen von den kantonalen Steuerbehörden strenger verfolgt und geahndet werden. Der vorliegende Beitrag von Margraf bietet eine praxisorientierte Darstellung der verschiedenen steuerstrafrechtlichen Aspekte in Bezug auf die direkten Steuern.

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Persönliche Unterzeichnung der Steuererklärung

Der Kanton Luzern verzichtet neuerdings bei der elektronischen Übermittlung der Steuererklärung auf eine Unterzeichnung der Steuererklärung. Die einschlägigen Steuergesetze sehen aber eine persönliche Unterzeichnung vor. Der Beitrag von Margraf diskutiert die rechtliche Bedeutung der Unterschrift und die Frage, ob sie noch zeitgemäss sei.

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Verjährung von Verlustscheinforderungen am Beispiel von Steuerforderungen

Erfolglose Betreibungsmassnahmen münden regelmässig in Pfändungsverlustscheinen. In der Steuerbezugspraxis stellen sich einige Fragen im Zusammenhang mit der Verjährung von entsprechenden Steuerforderungen, welche sich auch vor dem Hintergrund der auslaufenden Übergangsregelung von altrechtlichen Verlustscheinen akzentuieren.

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Natürliche Vermutungen im Recht der direkten Steuern

Natürliche Vermutungen wirken sich bei der Beweiswürdigung aus, indem sie den Schluss von Indizien auf einen nicht direkt bewiesenen Sachumstand erlauben. Sie führen zwar nicht zu einer Umkehr der Beweislast, wirken sich aber im Ergebnis sehr ähnlich aus. Denn die beweisbelastete Person hat die Indizien als Vermutungsbasis zu beweisen, wogegen der Beweisgegner den Gegenbeweis erbringen muss, was durch den Nachweis von konkreten, gegenteiligen Anhaltspunkten erfolgen kann, welche erhärtete…

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Wirtschaftliche Handänderungen

Art. 12 Abs. 2 lit. a StHG stellt die Rechtsgeschäfte, die in Bezug auf die Verfügungsgewalt über ein Grundstück wirtschaftlich wie eine Veräusserung wirken, den zivilrechtlichen Handänderungen gleich. Aufgrund der wirtschaftlichen Betrachtungsweise fehlt es an einer präzisen Definition des Steuerobjekts, weshalb gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung eine restriktive Auslegung des Instituts angezeigt ist.

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Bussenfolgen bei unterlassener Offenlegung von wirtschaftlich Berechtigten an Kapitalgesellschaften

Das Bundesgericht hatte jüngst einen Sachverhalt zu beurteilen, bei dem eine Ordnungsbusse im Sinn von Art. 55 StHG wegen
unterlassener Offenlegung der wirtschaftlich Berechtigten an einer Kapitalgesellschaft ausgefällt worden ist. Der Verfasser gibt seine persönliche Meinung wieder.

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