Fusionsgewinn und -verlust: Handels- und steuerrechtliche Fragestellungen im Überblick – Teil 2
Die Rückwirkung der Fusion (auf einen im Grundsatz beliebig zu wählenden Stichtag) wird steuerlich nur anerkannt, sofern die Anmeldung zusammen mit dem Fusionsbeschluss innerhalb von sechs Monaten seit dem Stichtag der Übernahmebilanz beim zuständigen Handelsregisteramt eingetroffen ist und die Eintragung ohne irgendwelche Weiterungen zum Eintrag geführt hat.