Nach ständiger Rechtsprechung beantwortet sich die Frage, ob eine angemessene Beziehung zwischen Leistung und Gegenleistung besteht, anhand eines Vergleichs der zu beurteilenden Leistung mit einer gleichartigen, zwischen unabhängigen Dritten vereinbarten Leistung. Art. 58 Abs. 3 DBG enthält hinsichtlich der Anwendung der dort erwähnten Standardmethoden keine Hierarchie und aus dieser Bestimmung ergeben sich auch keine Anweisungen dazu, wie die einzelnen Methoden anzuwenden sind. Die…