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Vorsteuerabzug der Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland unabhängig von Incoterms®

In Deutschland kann nicht derjenige die EUSt als Vorsteuer abziehen, der diese entrichtet hat oder gar im zollrechtlichen Einfuhrbescheid steht, sondern nur derjenige, der im Zeitpunkt der Einfuhr umsatzsteuerliche Verfügungsmacht über die Waren innehat. Der Beitrag von Carsten Höink zeichnet die Verwaltungsanweisung nach, mit der die deutsche Finanzverwaltung nun klargestellt hat, dass die Lieferortsbestimmungen zugleich auch den Zeitpunkt der Lieferung und somit den Zeitpunkt der…

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